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Digitale Zugänglichkeit

Diese Seite ist keine Hilfeseite, sondern eine Erklärung, dass Sie die Standards für Barrierefreiheit von Google Lighthouse einhalten.

Perpignan Tourisme verpflichtet sich, seine Websites gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die offizielle Website von Perpignan Tourisme(https://www.perpignantourisme.com/).

Die Website Perpignan Tourisme(https://www.perpignantourisme.com/) entspricht aufgrund der im Abschnitt "Testergebnisse" aufgelisteten Nichtkonformitäten nur teilweise den Zugänglichkeitsstandards von Google Lighthouse.

Die am 07.11.2023 von der Firma Faire Savoir durchgeführte Konformitätsprüfung ergab, dass die Website zu 91 % den Zugänglichkeitsstandards von Google Lighthouse entspricht. Die Stichprobe der Seiten der Website, die einer Konformitätsprüfung unterzogen wurden, ist wie folgt:

Nichtkonformitäten

  • Einige Elemente haben Hintergrund- und Vordergrundfarben, die kein ausreichendes Kontrastverhältnis haben.

Ausnahmeregelungen

Inhalte von Drittanbietern

Bestimmte Elemente von Drittanbietern (z. B. PDF-Dateien) sind ausgenommen. Sie sind nicht Eigentum von Perpignan Tourisme. Dennoch wird Perpignan Tourisme seine Partner für die Bedeutung der Bereitstellung zugänglicher Dokumente sensibilisieren.

Diese Erklärung wurde am 07. November 2023 erstellt.

Technologien, die für die Erstellung der Website verwendet wurden

  • HTML5
  • CSS
  • JavaScript
  • Tool zur Verwaltung von Inhalten: WordPress

Benutzeragenten und unterstützende Technologien, die zur Überprüfung der Zugänglichkeit von Inhalten verwendet werden

Die Überprüfung der Barrierefreiheit ist das Ergebnis manueller Tests, die durch das in den Google Chrome-Browser integrierte Tool Google Lighthouse unterstützt werden.

Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass gemäß Artikel 11 des Gesetzes vom Februar 2005 :

"Der Mensch mit Behinderung hat das Recht auf Ausgleich der Folgen seiner Behinderung, unabhängig von Ursprung und Art der Beeinträchtigung, Alter oder Lebensweise."

Perpignan Tourisme verpflichtet sich, die notwendigen Mittel zu ergreifen, um innerhalb einer angemessenen Frist den Zugang zu den von der behinderten Person gesuchten Informationen und Funktionen zu ermöglichen, unabhängig davon, ob der Inhalt Gegenstand einer Ausnahmeregelung ist oder nicht.

Perpignan Tourisme bittet Personen, die auf Schwierigkeiten stoßen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit Hilfe geleistet werden kann (barrierefreie Alternative, Informationen und Inhalte werden in anderer Form gegeben).

Wenn Sie einen Mangel an Zugänglichkeit feststellen, der Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder eine Funktion der Website zuzugreifen, und Sie uns dies melden und keine Antwort von uns erhalten, haben Sie das Recht, Ihre Beschwerden oder einen Antrag auf Befassung an den Défenseur des droits zu richten.

Es stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: